Der Einsatz von Gefahrstoffen
ist in der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken.
Immer öfter müssen die Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Daher ist es wichtig, den Einsatz von Gefahrstoffen zu prüfen, bewerten und wenn nötig, die Mitarbeiter über die möglichen Gefahren zu informieren.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung, unterweise Ihre Mitarbeiter und unterstütze Sie dabei, Gefahrstoffe zu substituieren.
Nach GGVSEB ist jeder Unternehmer verpflichtet, sein Personal zu schulen, wenn er an der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut)
beteiligt ist. Jede Person, welche mit der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeiten vor Aufnahme seiner Tätigkeit, eine Unterweisung gemäß 1.3 ADR erhalten.
Diese Vorschrift gilt auch für Personen, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß 8.2.1 ADR sind.