Brandschutzhelferausbildung

Brandschutzhelferausbildung

Behalten Sie auch bei brenzligen Situationen einen kühlen Kopf!

Eine gute Ausbildung der Brandschutzhelfer ist für jedes Unternehmen oder Kommune sehr wichtig. Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz der anderer Beschäftigter ausüben.

Sie als Unternehmer oder Bürgermeister sind verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden oder ausbilden zu lassen. Mit der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer kommen Sie somit Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Wie viele Mitarbeiter ausgebildet werden müssen kommt auf die Größe des Unternehmens an. Brandschutzhelfer kann jeder Arbeiter/Angestellte/Beamte werden.

Rechtsgrundlagen:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7
  • DGUV Information 205-023

Anmeldung/Buchung:

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