Spielplatzkontrolle

Jeder Betreiber oder Eigentümer eines Spielplatzes ist für die Verkehrssicherungspflicht seiner Spielplätze selbst verantwortlich. Dies geschieht mittels Prüfungen. Die DIN EN 1176 regelt Prüfintervalle und Prüfarten.


Spielplatzkontrolle und Spielplatzsicherheit
Prüfung nach Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176

Gerne übernehme ich für Sie - je nach Auftrag - sowohl die wöchentlichen Sichtkontrollen als auch die visuellen und operativen Inspektionen. Aus diesen Daten erstelle ich einen Bericht, der den Zustand des Platzes dokumentiert.

Vereinbaren Sie gleich heute Ihren persönlichen Schulungs- oder Beratungstermin:

Telefon: 0175 / 520 8 510 oder über das Kontaktformular:

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