Das Betreiben von Gabelstaplern ist mit vielfältigen Gefahren verbunden. Daher müssen Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstapler) neben einer Ausbildung und einer schriftlichen Beauftragung regelmäßig auf die Gefahren hingewiesen werden. Gefahren können vielfältig sein:
- Anfahren von Personen und Gegenständen.
- Kollidieren mit anderen Fahrzeugen und Gebäudeteilen.
- Fahren des Gerätes durch unbefugte Personen.
- Umkippen mit dem Gerät.
- Absturz des Gerätes, insbesondere an Rampen.
- Herunterfallen von Gegenständen beim Stapeln und Abnehmen von Lasten.
- Unzureichende Sicht bei Dunkelheit oder durch zu hohe Last.
- Verletzen beim Hantieren mit der Last.
- Abrutschen, Stürzen, Umknicken beim Auf- und Absteigen.
- Schwingungsübertragung auf Fahrer sowie Kälte, Witterung und Lärm.
- Abgase beim Verbrennungsmotor, besonders in Räumen.
- Explosions- und Brandgefahr beim Batterieladen, Leckagen, Tanken und Flüssiggasflaschenwechsel.
- Verätzungen durch Batteriesäure.
Neben einer Betriebsanweisung, die dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, hat mindestens 1x jährlich
eine Unterweisung zu erfolgen.
Bei besonderen Vorkommnissen (etwa nach einem Unfall oder bei offensichtlichem Fehlverhalten) sollte eine zusätzliche Unterweisung
durch den Vorgesetzten durchgeführt werden.
Durch Unterweisungen sollen die Mitarbeiter auf die Gefahren immer wieder hingewiesen und somit sensibilisiert werden.